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Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems

Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 die notwendigen Rechtsvorschriften für ein neues Gemeindehaushaltsrecht
gebilligt. Damit verbunden ist die Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens.
Hessen
In Hessen wurde das gesamte Haushaltsrecht in den Jahren 2005/2006 grundlegend reformiert. Hessische Kommunen können selbst
entscheiden, ob sie ihr Haushalts- und Rechnunsgwesen nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung (erweiterte Kameralistik) oder nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung gestalten. Die Umstellung von der Kameralistik hin zu den neuen Rechnungslegungsstilen wurde in Hessen
zum 01.01.2009 vollzogen.
Thüringen
In Thüringen hat sich das Kabinett am 24.01.2006 für ein Optionsmodell entschieden. Der langfristige Trend geht jedoch zur
Doppik.
In 2007 wurden unter Einbeziehung von Kommunen, kommunalen Spitzenverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen beim
Thüringischen Innenministerium Arbeitsgruppen gebildet, die durch Projektsteuerung (Consulter) im April 2006 ihre Arbeit aufgenommen hatten.
Im Oktober 2007 wurde von diesen Arbeitsgruppen ein Abschlussbericht erstellt, in dem die für Thüringen relevanten Arbeitsergebnisse
veröffentlicht wurden.
Am 01.04.2008 hat die Thüringer Landesregierung den Entwurf des Thüringer Gesetzes über das Neue Kommunale Finanzwesen (ThürNKFG)
beschlossen. Seit dem 19.11.2008 ist das ThürNKFG in Kraft.
Reformwillige Kommunen in Thüringen dürfen zum 01.01.2009 umsteigen
(§ 52a Satz 2 ThürKO i.V.m. § 26 ThürKommDoppikG)
Bayern
In Bayern hat sich 2005 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Entwürfen für eine doppelte kommunale Buchführung gebildet.
Arbeitsergebnis war u.a. das Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts, das zum 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Hiernach können die
Kommunen wählen, ob sie bei der herkömmlichen Kameralistik bleiben oder ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung umstellen.
Sachsen
Sachsen hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 04.05.2004 die Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens beschlossen.
Zur Begleitung des Einführungsprozesses wurden eine Lenkungsgruppe sowie vier Arbeitsgruppen gebildet. Am 07.11.2007 wurde vom sächsischen Landtag das
Gesetz über das neue Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Die sächsischen Kommune können seit 2008 freiwillig ihr Haushalts- und Rechnungswesen
auf die Doppik umstellen, verpflichtend wird die Umstellung ab 2013.
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